Gestern haben wir beim Berliner Senat nach 10 Dokumenten zum Flughafengebäude Tempelhof gefragt. Dabei haben wir uns auf das „Berliner Informationsfreiheitsgesetz“ bezogen, das das verbriefte Recht der Allgemeinheit auf umfassende Informationen über die öffentlichen Stellen und deren Arbeit und Wissen regelt.

Bei den Dokumenten, um deren Zusendung wir gebeten haben, handelt es sich um Konzeptstudien, Machbarkeitsstudien, Gutachten etc, die seit 2018 von der Tempelhof Projekt GmbH in Auftrag gegeben bzw abgeschlossen wurden:

  • Ver- und Entsorgungskonzept, Drees & Sommer et al, 1.4.2019;
  • Masterplan Freiraum, Rehwaldt Landschaftsarchitekten, 23.8.2019;
  • Kulturleitbild Flughafen Tempelhof, Michael Schindhelm, 10.12.2018;
  • Vermarktungs- und Verwertungskonzept, Drees& Sommer, Jan – Dez. 2019;
  • Bedarfsprogramm H2rund, ZHN Gesellschaft von Architekten, Jan – Mai 2019;
  • Konzeptstudie G2, ZRS Architekten Ingenieure mlzd, März 2019 bis März 2020;
  • Expertenworkshop Nutzungskonzept (Gebäudekonzept), bulwiengesa AG, Jan 2018;
  • Konzept Geschichtsgalerie, EXPONAUTEN,
  • Dokumentation des Workshops Vision Leitbildprozess für das THF-Areal, Belius GmbH; ohne Datum
  • Gesamtschadstoffgutachten (3 Lose), 2020 in Auftrag gegeben;

Jetzt warten wir gespannt: Bis zum 7. August ist die Antwort des Senats fällig.

Hier kann man die Anfrage im Wortlaut lesen (über die Plattform „Frag-den-Staat“)
Und hier kann man mehr über das Informationsfreiheitsgesetz erfahren: ebenfalls über die Plattform Frag-den-Staat